Bis zum Stichtag 15.05.2022 sammeln die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zahlreiche Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung. Da das Zensusgesetz vorschreibt, dass pro Wohnung nur ein Auskunftsgeber erlaubt ist, beginnen wir bereits jetzt mit der Regelung der Zuständigkeiten.
Auf unserer Informationsseite zur Zensus-Befragung finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick: Wer muss welche Daten liefern? Welche Informationen müssen Sie an Ihre Mieter weitergeben? Was passiert mit Ihren eigenen Daten? Hier finden Sie alles Wissenswerte im Überblick – mit Musterdownloads, die Ihnen die Erfüllung Ihrer Eigentümerpflichten erleichtern.
Über den folgenden Link gelangen Sie auf unsere Informationsseite: https://www.schlag-immo.de/zensus-befragung/
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