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9. April 2021

Zensus-Befragung und Datenschutz: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Bis zum Stichtag 15.05.2022 sammeln die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zahlreiche Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung. Da das Zensusgesetz vorschreibt, dass pro Wohnung nur ein Auskunftsgeber erlaubt ist, beginnen wir bereits jetzt mit der Regelung der Zuständigkeiten.

Auf unserer Informationsseite zur Zensus-Befragung finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick: Wer muss welche Daten liefern? Welche Informationen müssen Sie an Ihre Mieter weitergeben? Was passiert mit Ihren eigenen Daten? Hier finden Sie alles Wissenswerte im Überblick – mit Musterdownloads, die Ihnen die Erfüllung Ihrer Eigentümerpflichten erleichtern.

Über den folgenden Link gelangen Sie auf unsere Informationsseite: https://www.schlag-immo.de/zensus-befragung/

 

Bildnachweis: © Tatjana Balzer – stock.adobe.com