Bei der diesjährigen Zensus-Befragung werden sowohl Informationen zum Gebäude als auch zu den Wohnungen und Bewohnern abgefragt. Stichtag ist der 15.05.2022. Bis Mitte Juni müssen alle Daten an die Statistischen Ämter übermittelt werden.
Als Eigentümer haben Sie jedoch nicht alle Informationen vorliegen.
Deswegen unterstützen wir wie folgt:
WEG-Verwaltung
Wenn wir mit der WEG-Verwaltung beauftragt sind, stellen wir den Eigentümern rechtzeitig vor der Befragung alle uns vorliegenden Informationen zum Gebäude zur Verfügung, die von den Statistischen Ämtern abgefragt werden.
Den Eigentümern bleibt dann nur noch, die Details zur Wohnung selbst zu benennen.
Bei Bedarf können uns Eigentümer mit dem Sorglos-Paket beauftragen. In diesem Fall übernehmen wir die folgenden Leistungen:
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Recherche aller für die Zensus-Befragung notwendigen Informationen
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Aufbereitung aller Daten in das geforderte Format und Meldung aller Daten an die zuständige Behörde (Statistische Ämter des Bundes bzw. der Länder)
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Datenschutzrechtliche Information der Mieter, die in dem Objekt wohnen
Zusätzlich haben wir bereits in den Eigentümerversammlungen ausführlich über das Thema informiert und eine spezielle Info-Seite mit allen wichtigen Informationen zu den abgefragten Daten, datenschutzrechtlichen Informationen für Mieter und Eigentümer sowie einer ausführlichen Informationsbroschüre eingerichtet, die wir bereits im Jahr 2021 an alle Eigentümer versendet haben.
Miet-/Sondereigentumsverwaltung
Wenn wir mit der Miet- oder Sondereigentumsverwaltung beauftragt sind, übernehmen wir die komplette Meldung für unsere Eigentümer.
#gemeinsamunschlagbar
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